Aufsichtsbehörde: LH Dresden Ordnungsamt Ablg. Gewerbeangelegenheiten
USt.-IDNr: DE 1962 075 118
Geschäftsbedingungen:
Durch die Zusendung unserer Angebote (Exposés) entstehen Ihnen keine Kosten. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass wir Ihnen bei der Vermittlung eines Objektes durch IWB - Immobilien & Wirtschaftsberatung Dieter Hillmann die übliche Nachweis- und Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 % inkl. der derzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, fällig und verdient bei notariellem Vertragsabschluss, in Rechnung stellen. Für den Eigentümer / Verkäufer sind dies 3 % (Verkäufercourtage) zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, (entspricht insgesamt einschliesslich MwSt. 3,57 %) und für den Käufer ebenfalls die üblichen 3 % (Käufercourtage) zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % (entspricht insgesamt einschliesslich MwSt. 3,57 %). Eventuell hiervon abweichende Konditionen entnehmen Sie bitte den Ihnen zugeleiteten Unterlagen bzw. das Ihnen übersandte Exposé mit weiteren Informationen. Ebenfalls vom Käufer zu tragen sind die Grunderwerbsteuer, Notar- und ggf. Gerichtskosten. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber (Eigentümer / Verkäufer) übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe unseres Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Wir verweisen an dieser Stelle auf die in unseren Exposés abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer und IWB - Immobilien & Wirtschaftsberatung Dieter Hillmann stehen, hin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den jeweiligen Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
3. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionpflichtig tätig zu werden.
4. Provision: Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers gegenüber dem Verkäufer in Höhe von 3 % zzgl. der gesetzlichen MwSt., gegenüber dem Käufer in Höhe von 3 % zuzüglich der gesetzlichen MwSt., soweit nicht das jeweilige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Eventuell hiervon abweichende Zahlen entnehmen Sie bitten den Ihnen zugeleiteten Verkaufsunterlagen in Form unseres Exposés. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
5. Gleichwertigkeit: Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Auslagen und Aufwendungsersatz: Die Parteien vereinbaren hiermit eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Ersatz der Aufwendungen wie auch zur Leistung einer angemessenen Aufwandsentschädigung des Maklers nur für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Dauer des Maklervertrages aufgibt oder dass, obwohl der Makler einen Käufer zum vereinbarten Preis nachgewiesen hat, der Verkäufer oder ein Teil der Eigentümer dem Verkauf nicht zustimmen werden. Diese Verpflichtung umfasst alle Kosten, die bis zur Benachrichtigung des Maklers von der Aufgabe der Verkaufsabsicht angefallen sind.
7. Umfang des Aufwendungsersatzes: Für nachgewiesene Besichtigungsfahrten zum Vertragsobjekt bzw. sonstige auftragsbedingte Fahrtkosten erhält der Makler ein Kilometergeld von Euro 0,40. Inserationskosten werden nach dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Sie erhalten bei Anzeigenschaltung von IWB - Immobilien & Wirtschaftsberatung Dieter Hillmann die uns übersandte Rechnung für Werbungen. Für Korrespondenz, Porti und Telefonkosten wird eine monatliche Pauschale von Euro 300,- vereinbart. Für die Erstellung der Präsentationsunterlagen und der Internetpräsentation wird eine Pauschalsumme von Euro 400,- erhoben. Als Stundensatz für die Tätigkeit des Maklers wird Euro 75,- zzgl. gesetzlicher MwSt. vereinbart.
Für den entgangenen Gewinn des Maklers vereinbaren die Parteien hiermit eine Pauschalvergütung in Höhe von 33 % des im Erfolgsfalle geschuldeten Honorars zzgl. der gesetzlichen MwSt.
8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
9. Haftung: Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
10. Schlußbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlung für den Verkäufer in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.
Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart.
Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine solche als vereinbart, die der von den Vertragspartnern wirtschaftlich gewollten in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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- HAUSVERWALTUNG -
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/