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Ackerland (verpachtet) unweit von Bodenfelde im Lkr. Northeim

Grundstück in Bodenfelde 37194

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RegNr.: 19212#72ZmWG    (oid: 14665587)
2.800,00 EUR
Kaufpreis
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Ansicht von Nordosten - Ackerland (verpachtet) unweit von Bodenfelde im Lkr. Northeimzoom
Ansicht von Nordosten - Ackerland (verpachtet) unweit von Bodenfelde im Lkr. Northeim
Ansicht von Südwesten - Grundstück zum Kaufen in Bodenfelde
Blick von der Kreisstraße auf das Flurstück - Grundstück in Bodenfelde
Luftbild - Grundstück in Bodenfelde zum Kaufen
Übersichtskarte I -
Übersichtskarte II -
Übersichtskarte III -
Alle Daten auf einen Blick       Language
Kosten
Kaufpreis: 2.800,00 EUR
Immobilie
Zweck: Angebot zum Kauf
Grundstücksgröße:ca. 1.274,00 m²
Stand vom:24.04.2024
Beschreibung
Das Land Niedersachsen verkauft eine im Rahmen einer Fiskuserbschaft (s. u.) ins Eigentum gefallene 1.274 m² große landw. Fläche im südwestlichen Landkreis Northeim, rd. 2 km südöstlich des Ortsrandes von Bodenfelde.
Direkt südlich dieses Flurstücks verläuft die K 449 von Uslar nach Bodenfelde und ist durch eine von dort abzweigenden Feldweg erreichbar.
Das Grundstück ist im Liegenschaftskataster als Ackerland nachgewiesen und wird auch entsprechend genutzt.
Die Ackerzahl der zum Kauf angebotenen Fläche beträgt 71, das Grundstück selbst hat eine leichte Geländeneigung in südöstlicher Richtung.
Während nördlich, östlich und südlich Wegeflächen verlaufen, grenzt das Flurstück westlich an weitere landw. genutzte Flächen an, wobei offensichtlich eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung als ein Schlag erfolgt.
Das hier in Rede stehende Flurstück ist verpachtet, das Pachtverhältnis kann bis zum 3. Werktag eines Pachtjahres (Beginn 01.10.) für den Schluss des nächsten Pachtjahres gekündigt werden.
Der Pächter ist über diese Ausschreibung informiert und kann final auch noch zum Höchstgebot einsteigen.
Die Verkaufsfläche liegt in einem lt. Flächennutzungsplan als "Fläche für Landwirtschaft" dargestellten Bereich.
Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist (vgl. hierzu auch noch die Anmerkungen zur Verpachtung).

Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Adresse der Immobilie
37194  Bodenfelde
Bundesland: Niedersachsen
Land: Deutschland
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